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Wichtig zu Wissen !

Die Anmeldung zu den Gesundheitskursen kann jederzeit online (siehe Termine) oder über die Anmeldekarte, die unserem Kursprogramm beiliegt erfolgen. Sie können unser Kursprogramm auch über das Kontaktformular anfordern.

Sollten Sie Ihre Bankdaten ungern im Internet angeben. So vermerken Sie dies bitte bei Ihrer Anmeldung. Wir rufen Sie gerne an, so dass Sie Ihre Daten auch telefonisch weitergeben können.

Das TAMO Institut läd online oder telefonisch zum Kurs ein.

Die Zahlung erfolgt nach der ersten Kursstunde per Bankeinzug.

Ein Rücktritt vom Kurs ist bis zu 14 Tage vor Kursbeginn kostenlos möglich. Danach fallen 50% der Kursgebühr an; nach Kursbeginn 100%

Das Institut kann den Kurs absagen, wenn die Mindesteilnehmerzahl von zehn Personen nicht erreicht ist.

Sollte ein Kurstermin wegen höherer Gewalt oder durch einen anderen schwerwiegenden Grund nicht gehalten werden können, so kann das TAMO Institut Ersatztermine anbieten oder die Kursgebühr anteilig zurückerstatten.

Versäumte Kurstermine von seiten des Teilnehmers können weder erstattet noch nachgeholt werden.

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Erstattung durch die gesetzlichen Krankenkassen.

Sie erhalten nach Bezahlung der Kursgebühr eine Quittung und am Ende des Kurses eine Teilnahmebescheinigung. Bitte reichen Sie Quittung und Teilnahmebescheinigung bei Ihrer Krankenkasse ein.

Es besteht für die Gesundheitskurse Tai Chi, Qi Gong, Yoga und Pilates eine Zusammenarbeit mit der Barmer und der DAK. In der Regel erstattet auch die TK. Die AOK übernimmt die AOK Tai Chi/Qi Gong Kurse. Die Kurse Tai Chi, Qi Gong sowie Pilates sind zusätzlich in der Präventionsdatenbank "Easy" der BKKs erfasst.

Die meisten BKK und IKKs erkennen die Kursqualifikation der DAK  bzw die Prüfung durch die Präventionsdatenbank "Easy" an. Bitte klären Sie vor Beginn des Kurses, ob Ihre Krankenkasse die Kurskosten übernimmt. Gerne händigen wir Ihnen hierfür die Kursqualifikation aus.

Bitte beachten Sie: Auf Grund des grossen Aufwandes haben wir beschlossen zur Zeit keine weiteren Einzelfallprüfungen der Krankenkassen durchzuführen.